Das Standesamt stellt dem Bürger folgende Bescheinigung aus:
- Geburtsschein und Auszüge aus dem Geburtenregister
- Trauschein und Auszüge aus dem Trauungsregister
- Totenschein und Auszüge aus dem Sterberegister
Vollständige Abschriften der Standesamtsurkunden können nur auf ausdrücklichen Antrag des Interessierten und sofern es das Gesetz nicht verbietet, ausgestellt werden. Auszüge werden nur von der Gemeinde ausgestellt, wo die originale Urkunde eingetragen ist.
Sämtliche Bescheinigungen und Auszüge aus dem Standesamt werden auf stempelfreiem Papier und gebührenfrei ausgestellt. In diesem Zusammenhang wird daran erinnert, dass der Bürger im Umgang mit öffentlichen Verwaltungen und Betreibern von öffentlichen Diensten eine Selbsterklärung anstelle der Bescheinigung abgeben kann.
Die Bescheinigungen haben folgende Gültigkeit:
- allgemeine Gültigkeit von 6 Monaten, sofern keine Änderungen vorliegen
- unbegrenzte Gültigkeit, sofern der Interessierte am Fuße der Bescheinigung erklärt, dass sich die in der Bescheinigung angeführten Angaben nicht geändert haben
- unbegrenzte Gültigkeit, sofern sie Tatsachen betreffen, die sich nicht ändern (z.B. Totenschein)