Mit GR-Beschluss nr. 36 vom 30.11.2023 wurde die Verordnung zur Umsetzung der Richtlinien für die Gleichartigkeit von nicht gefährlichen Sonderabfällen und Hausmüll
Verordnung Neue Richtlinien zur Gleichstellung der nicht gefährlichen Sonderabfälle mit dem Hausmüll